Glossar: Geheimschutz
Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man den Schutz staatlicher Interessen vor Ausspähungen und unbefugtem Zugriff. Insbesondere Informationen über verteidigungswichtige militärische Einrichtungen und so genannte kritische Infrastruktur (z. B. Flughäfen) zählen dazu. Man unterscheidet den materiellen Geheimschutz (beispielsweise Nutzung von Panzerschränken, IT-Sicherheit) und den personellen Geheimschutz (Sicherheitsüberprüfungen). Der Geheimschutzbeauftragte ist verantwortlich für beide Bereiche. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Die Kennzeichnung, Aufbewahrung, Verwaltung und den Transport von Verschlusssachen (materieller Geheimschutz) regelt verbindlich für alle betroffenen Landesbehörden die Verschlusssachenanweisung.


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